Fall Moregardh und Yun-Ju: Schiedsgericht bestätigt Geldstrafe wegen vorsätzlichen Lizenzverstoßes in vollem Umfang
Sperrstrafe aus rein formellen Gründen nicht aufrechterhalten
Das Ständige Schiedsgerichts für Lizenzspieler der Tischtennis Bundesliga hat mit heute bekannt gegebenem Schiedsspruch über die Schiedsklagen von Truls Moregardh und Lin Yun-Ju entschieden. Mit ihren Schiedsklagen waren die beiden Spieler gegen die durch die TTBL Sport GmbH verhängten Vertragsstrafen (jeweils EUR 10.000 Geldstrafe und zehn Spiele Sperre für die Saison 2023/2024) vorgegangen.
Auslöser der Vertragsstrafen war, dass die Spieler außerhalb des Winter-Transferfensters zu ausländischen Vereinen gewechselt waren und dort eine weitere Spielberechtigung innerhalb der Saison 2022/2023 wahrgenommen hatten. Hierdurch verstießen die Spieler gegen folgende Erklärung, die sie im Rahmen des Lizenzantrags abgegeben hatten:
Ich erkläre, dass ich für die Dauer der Lizenz keine weitere Spielerlaubnis oder Spielberechtigung für einen anderen Verein bzw. eine andere Mannschaft im In- und/oder Ausland besitze, beantrage und/oder in Anspruch nehmen werde. Mir ist bekannt, dass eine wahrheitswidrige Erklärung als Verstoß gegen den Lizenzvertrag gewertet wird und damit entsprechende Vertragsstrafen […] nach sich zieht.“
Ferner war dieses Verbot der mehrfachen Spielberechtigung und die Regelung von Vertragsstrafen ausdrücklich im jeweiligen Lizenzvertrag für die Saison 2022/2023 zwischen Spieler und TTBL Sport GmbH vereinbart.
Durch ihre jeweiligen Einsätze in der schwedischen bzw. japanischen Liga Ende Januar bzw. Anfang Februar 2023 hatten die Spieler gegen das Verbot der mehrfachen Spielberechtigung und damit gegen ihren Lizenzvertrag verstoßen. Nach Ansicht der TTBL Sport GmbH handelte es sich um einen von Anfang an geplanten vorsätzlichen Verstoß gegen die Regularien, der es den Spielern ermöglichte, das Pokalfinale am 8. Januar 2023 zu bestreiten und im Anschluss Angebote aus dem Ausland wahrzunehmen. Mit anderen Worten: Ein Rosinenpicken unter völliger Missachtung der Interessen der TTBL Sport GmbH und der anderen, regeltreuen Teilnehmer der Tischtennis Bundesliga.
Dieser Sicht der Dinge ist nun auch das Schiedsgericht im Wesentlichen gefolgt. Besetzt durch den Vorsitzenden Andreas Thiel sowie die Beisitzer Dr. Joachim Rain und Michael Kintrup hat das Schiedsgericht entschieden, dass die Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 angemessen und insbesondere angesichts des unbestritten vorsätzlichen Verstoßes der Spieler nicht zu beanstanden ist. Das Schiedsgericht ist der Argumentation der Spieler auch in vielen weiteren Punkten nicht gefolgt. Hinsichtlich der Sperrstrafe befand das Schiedsgericht allerdings, dass die Spieler aufgrund der für sie maßgeblichen englischen Version des Lizenzvertrages nicht mit einer Sperrstrafe für die kommende Saison hatten rechnen müssen, weil der Begriff „Disqualification“ insoweit nicht ausreichend bestimmt gewesen sei. Das Schiedsgericht war insofern der Ansicht, dass eine „Disqualification“ vielmehr den Ausschluss aus dem bestehenden Wettbewerb unter Aberkennung der erzielten Leistungen nach sich ziehen könne. Deshalb erhielt das Schiedsgericht die Sperrstrafe nicht aufrecht. Die TTBL Sport GmbH bleibt der festen Überzeugung, dass eine „Disqualification“ auch einen Ausschluss für künftige Wettbewerbsteilnahmen beinhalten kann und nimmt die Entscheidung der Schiedsrichter dahingehend zur Kenntnis. Die TTBL Sport GmbH wird diese Entscheidung auch zum Anlass nehmen, die vertraglichen Grundlagen einer juristischen Revision zu unterziehen. "Wir sind davon überzeugt, dass unser entschiedenes und in der Sache durch das Schiedsgericht bestätigte Vorgehen solche planmäßig begangene Regelbrüche für die Zukunft verhindert, zumal nach unserem Kenntnisstand ein solcher mutmaßlich abgesprochener Regelverstoß zur Maximierung des eigenen Vorteils ein recht beispielloser Vorgang im professionellen deutschen Sport ist und hoffentlich ein Einzelfall bleibt. Dennoch werden wir unsere Lehren aus diesem Fall ziehen", so TTBL-Geschäftsführer Nico Stehle.